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2 B 777/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-09, 2 B 777/20
2 B 777/20Verwaltungsgericht09.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-09
Aktenzeichen: 2 B 777/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1109.2B777.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt
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