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2 B 1463/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-09, 2 B 1463/20
2 B 1463/20Verwaltungsgericht09.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-09
Aktenzeichen: 2 B 1463/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1109.2B1463.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,- Euro festgesetzt.
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