Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-09, 2 B 1463/20

2 B 1463/20Verwaltungsgericht09.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 1463/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-09

Aktenzeichen: 2 B 1463/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1109.2B1463.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,- Euro festgesetzt.

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