Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-09, 16 B 1697/19

16 B 1697/19Verwaltungsgericht09.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 16 B 1697/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-09

Aktenzeichen: 16 B 1697/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1109.16B1697.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung und den Gebührenbescheid vom 22. Oktober 2019 durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 2. Dezember 2019 wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird – zugleich unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung – für beide Rechtszüge auf 2.540,58 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.