Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-06, 4 E 817/20.A

4 E 817/20.AVerwaltungsgericht06.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 817/20.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-06

Aktenzeichen: 4 E 817/20.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1106.4E817.20A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16.7.2020 wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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