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6 B 1216/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-05, 6 B 1216/20
6 B 1216/20Verwaltungsgericht05.11.2020
Erfolglose Beschwerde eines Gerichtsvollziehers gegen die Ablehnung eines Eilantrags, mit dem dieser die Untersagung der Neuverteilung der Geschäfte begehrt.
Entscheidungsdatum: 2020-11-05
Aktenzeichen: 6 B 1216/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1105.6B1216.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde eines Gerichtsvollziehers gegen die Ablehnung eines Eilantrags, mit dem dieser die Untersagung der Neuverteilung der Geschäfte begehrt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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