Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-03, 18 A 1020/19

18 A 1020/19Verwaltungsgericht03.11.2020

Regest

Wird einem minderjährigen Unionsbürger und dessen drittstaatsangehörigem Elternteil die Abschiebung in den Heimatstaat des minderjährigen Unionsbürgers angedroht, so ist ein Aufenthaltsrecht gemäß § 20 AEUV grundsätzlich gegenüber diesem geltend zu machen.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 18 A 1020/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-03

Aktenzeichen: 18 A 1020/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1103.18A1020.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Senat

Normen: AEUV Art. 20

Leitsätze

Wird einem minderjährigen Unionsbürger und dessen drittstaatsangehörigem Elternteil die Abschiebung in den Heimatstaat des minderjährigen Unionsbürgers angedroht, so ist ein Aufenthaltsrecht gemäß § 20 AEUV grundsätzlich gegenüber diesem geltend zu machen.

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. L. T. , E. , wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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