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9 A 2504/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-02, 9 A 2504/19
9 A 2504/19Verwaltungsgericht02.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-02
Aktenzeichen: 9 A 2504/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1102.9A2504.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses für das Verfahren in beiden Instanzen auf 41,78 Euro festgesetzt.
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