Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-02, 9 A 2504/19

9 A 2504/19Verwaltungsgericht02.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 9 A 2504/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-02

Aktenzeichen: 9 A 2504/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1102.9A2504.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses für das Verfahren in beiden Instanzen auf 41,78 Euro festgesetzt.

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