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7 B 1650/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-02, 7 B 1650/20
7 B 1650/20Verwaltungsgericht02.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-02
Aktenzeichen: 7 B 1650/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1102.7B1650.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.376,00 Euro festgesetzt.
Der Tenor der Entscheidung wird den Beteiligten wegen der Eilbedürftigkeit der Sache vorab telefonisch bekanntgegeben.
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