Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-02, 1 B 1085/20

1 B 1085/20Verwaltungsgericht02.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1085/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-02

Aktenzeichen: 1 B 1085/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1102.1B1085.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Ziffern 1. und 2. des angefochtenen Beschlusses werden geändert.

Die aufschiebende Wirkung der am 28. April 2020 erhobenen Beschwerde des Antragstellers gegen den Entlassungsbescheid der Antragsgegnerin vom 2. April 2020 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.035,76 Euro festgesetzt.

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