Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-02, 12 E 635/20

12 E 635/20Verwaltungsgericht02.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 E 635/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-02

Aktenzeichen: 12 E 635/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1102.12E635.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Klageverfahren wird auf 1.453,09 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.

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