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12 E 635/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-02, 12 E 635/20
12 E 635/20Verwaltungsgericht02.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-02
Aktenzeichen: 12 E 635/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1102.12E635.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Klageverfahren wird auf 1.453,09 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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