Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-30, 7 B 1211/20

7 B 1211/20Verwaltungsgericht30.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 B 1211/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-30

Aktenzeichen: 7 B 1211/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1030.7B1211.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; der Antragsgegner und die Beigeladene zu 2. tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 € festgesetzt.

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