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7 A 3123/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-28, 7 A 3123/19
7 A 3123/19Verwaltungsgericht28.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-28
Aktenzeichen: 7 A 3123/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1028.7A3123.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
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