Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-28, 4 A 909/15

4 A 909/15Verwaltungsgericht28.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 909/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-28

Aktenzeichen: 4 A 909/15

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1028.4A909.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 17.2.2015 ist wirkungslos.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

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