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4 B 1464/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-26, 4 B 1464/20
4 B 1464/20Verwaltungsgericht26.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-26
Aktenzeichen: 4 B 1464/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1026.4B1464.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 7.9.2020 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf einen Betrag bis 500,00 Euro festgesetzt.
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