Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-26, 4 B 1464/20

4 B 1464/20Verwaltungsgericht26.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 1464/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-26

Aktenzeichen: 4 B 1464/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1026.4B1464.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 7.9.2020 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf einen Betrag bis 500,00 Euro festgesetzt.

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