Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-26, 1 A 242/18

1 A 242/18Verwaltungsgericht26.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 242/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-26

Aktenzeichen: 1 A 242/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1026.1A242.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und – unter entsprechender Änderung der verwaltungsgerichtlichen Festsetzung von Amts wegen – für das Klageverfahren erster Instanz auf 1.342,23 Euro festgesetzt.

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