Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-23, 19 A 2399/18.A

19 A 2399/18.AVerwaltungsgericht23.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 2399/18.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-23

Aktenzeichen: 19 A 2399/18.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1023.19A2399.18A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Der Klägerin wird für das zweitinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt U. in G. beigeordnet.

Der Berufungszulassungsantrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.