Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-22, 4 E 770/20

4 E 770/20Verwaltungsgericht22.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 770/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-22

Aktenzeichen: 4 E 770/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1022.4E770.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes erstinstanzliches Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 14.8.2020 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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