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4 E 770/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-22, 4 E 770/20
4 E 770/20Verwaltungsgericht22.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-22
Aktenzeichen: 4 E 770/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1022.4E770.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes erstinstanzliches Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 14.8.2020 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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