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7 A 233/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-16, 7 A 233/20
7 A 233/20Verwaltungsgericht16.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-16
Aktenzeichen: 7 A 233/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1016.7A233.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 € festgesetzt.
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