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6 B 642/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-16, 6 B 642/20
6 B 642/20Verwaltungsgericht16.10.2020
Erfolglose Beschwerde einer Verwaltungsdirektorin, deren Eilantrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Entbindung von Vorgesetztenfunktionen gerichtet ist.
Entscheidungsdatum: 2020-10-16
Aktenzeichen: 6 B 642/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1016.6B642.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §39
Erfolglose Beschwerde einer Verwaltungsdirektorin, deren Eilantrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Entbindung von Vorgesetztenfunktionen gerichtet ist.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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