Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-16, 1 B 858/20

1 B 858/20Verwaltungsgericht16.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 858/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-16

Aktenzeichen: 1 B 858/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1016.1B858.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Ziffer 1. des angefochtenen Beschlusses wird geändert. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.579,43 Euro festgesetzt.

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