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1 B 858/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-16, 1 B 858/20
1 B 858/20Verwaltungsgericht16.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-16
Aktenzeichen: 1 B 858/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1016.1B858.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Ziffer 1. des angefochtenen Beschlusses wird geändert. Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.579,43 Euro festgesetzt.
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