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17 B 1189/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-16, 17 B 1189/20
17 B 1189/20Verwaltungsgericht16.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-16
Aktenzeichen: 17 B 1189/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1016.17B1189.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Senat
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,00 Euro festgesetzt.
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