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1 B 621/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-14, 1 B 621/20
1 B 621/20Verwaltungsgericht14.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-14
Aktenzeichen: 1 B 621/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1014.1B621.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – auch für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf die Wertstufe bis 35.000,00 Euro festgesetzt.
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