Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-14, 1 B 621/20

1 B 621/20Verwaltungsgericht14.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 621/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-14

Aktenzeichen: 1 B 621/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1014.1B621.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – auch für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf die Wertstufe bis 35.000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.