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4 B 1514/20.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-09, 4 B 1514/20.NE
4 B 1514/20.NEVerwaltungsgericht09.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-09
Aktenzeichen: 4 B 1514/20.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1009.4B1514.20NE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Vollzug von § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Ibbenbüren vom 3.9.2020 wird im Wege der einstweiligen Anordnung ausgesetzt, soweit die Öffnung von Verkaufsstätten am 11.10.2020, 8.11.2020 und am 13.12.2020 zugelassen wird.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
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