Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-09, 4 B 1514/20.NE

4 B 1514/20.NEVerwaltungsgericht09.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 1514/20.NE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-09

Aktenzeichen: 4 B 1514/20.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1009.4B1514.20NE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Vollzug von § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Ibbenbüren vom 3.9.2020 wird im Wege der einstweiligen Anordnung ausgesetzt, soweit die Öffnung von Verkaufsstätten am 11.10.2020, 8.11.2020 und am 13.12.2020 zugelassen wird.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.