Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-07, 3d A 998/16.O

3d A 998/16.OVerwaltungsgericht07.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 3d A 998/16.O — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-07

Aktenzeichen: 3d A 998/16.O

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1007.3D.A998.16O.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Disziplinarsenat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des zweit- und drittinstanzlichen Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Revision wird nicht zugelassen.

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