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13 B 1370/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-07, 13 B 1370/20
13 B 1370/20Verwaltungsgericht07.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-07
Aktenzeichen: 13 B 1370/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1007.13B1370.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten dieses hinsichtlich des Antrags auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Schulunterrichts übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
Im Übrigen wird die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. August 2020 zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen auf jeweils 10.000,00 Euro festgesetzt.
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