Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-06, 4 B 1443/20.NE

4 B 1443/20.NEVerwaltungsgericht06.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 1443/20.NE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-06

Aktenzeichen: 4 B 1443/20.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1006.4B1443.20NE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Vollzug der §§ 1 und 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Öffnen von Verkaufsstellen in der Stadt Neuss vom 13.2.2007, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 19.6.2020, wird im Wege der einstweiligen Anordnung ausgesetzt, soweit eine Ladenöffnung am 11.10.2020 und am 29.11.2020 zugelassen wird.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

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