Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-06, 4 A 2371/20

4 A 2371/20Verwaltungsgericht06.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 2371/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-06

Aktenzeichen: 4 A 2371/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1006.4A2371.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28.7.2020 wird eingestellt.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 30.000,00 Euro festgesetzt.

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