Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-01, 4 B 1444/20.NE

4 B 1444/20.NEVerwaltungsgericht01.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 1444/20.NE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-01

Aktenzeichen: 4 B 1444/20.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1001.4B1444.20NE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Vollzug von § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über verkaufsoffene Sonntage im Gebiet der Stadt Gütersloh im Jahr 2020 im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie vom 4.9.2020 wird im Wege der einstweiligen Anordnung ausgesetzt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

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