Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-30, 3 A 1058/15

3 A 1058/15Verwaltungsgericht30.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 3 A 1058/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-30

Aktenzeichen: 3 A 1058/15

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0930.3A1058.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: hat der 3. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Verfahrenskosten zweiter und dritter Instanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.