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8 B 1576/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-29, 8 B 1576/19
8 B 1576/19Verwaltungsgericht29.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-29
Aktenzeichen: 8 B 1576/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0929.8B1576.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers zu 1. gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. November 2019 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.
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