Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-29, 8 B 1576/19

8 B 1576/19Verwaltungsgericht29.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 8 B 1576/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-29

Aktenzeichen: 8 B 1576/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0929.8B1576.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers zu 1. gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. November 2019 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.

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