Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-28, 6 B 965/20

6 B 965/20Verwaltungsgericht28.09.2020

Regest

Erfolgreiche Beschwerde des Antragsgegners in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines "Wachdienstführers Leitstelle". Zur Zulässigkeit des Anforderungsmerkmals "Mindestens 2 Jahre Leitstellenerfahrung".

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 965/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-28

Aktenzeichen: 6 B 965/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0928.6B965.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolgreiche Beschwerde des Antragsgegners in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines "Wachdienstführers Leitstelle".

Zur Zulässigkeit des Anforderungsmerkmals "Mindestens 2 Jahre Leitstellenerfahrung".

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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