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4 E 757/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-28, 4 E 757/20
4 E 757/20Verwaltungsgericht28.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-28
Aktenzeichen: 4 E 757/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0928.4E757.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28.7.2020 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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