Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-28, 4 E 757/20

4 E 757/20Verwaltungsgericht28.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 757/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-28

Aktenzeichen: 4 E 757/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0928.4E757.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28.7.2020 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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