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11 A 1464/13•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-24, 11 A 1464/13
11 A 1464/13Verwaltungsgericht24.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-24
Aktenzeichen: 11 A 1464/13
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0924.11A1464.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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