Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-24, 11 A 1464/13

11 A 1464/13Verwaltungsgericht24.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 A 1464/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-24

Aktenzeichen: 11 A 1464/13

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0924.11A1464.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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