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7 B 1157/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-23, 7 B 1157/20
7 B 1157/20Verwaltungsgericht23.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-23
Aktenzeichen: 7 B 1157/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0923.7B1157.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.
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