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12 B 1293/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-23, 12 B 1293/20
12 B 1293/20Verwaltungsgericht23.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-23
Aktenzeichen: 12 B 1293/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0923.12B1293.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der angegriffene Beschluss geändert.
Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird insgesamt abgelehnt.
Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Rechtszüge.
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