Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-22, 19 E 477/20

19 E 477/20Verwaltungsgericht22.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 E 477/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-22

Aktenzeichen: 19 E 477/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0922.19E477.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt U. aus Y. beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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