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19 E 477/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-22, 19 E 477/20
19 E 477/20Verwaltungsgericht22.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-22
Aktenzeichen: 19 E 477/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0922.19E477.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt U. aus Y. beigeordnet.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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