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6 B 1104/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-18, 6 B 1104/20
6 B 1104/20Verwaltungsgericht18.09.2020
Erfolglose Beschwerde eines Werkstattlehrers in einem Stellenbesetzungsverfahren
Entscheidungsdatum: 2020-09-18
Aktenzeichen: 6 B 1104/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0918.6B1104.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde eines Werkstattlehrers in einem Stellenbesetzungsverfahren
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.
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