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16 B 655/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-18, 16 B 655/20
16 B 655/20Verwaltungsgericht18.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-18
Aktenzeichen: 16 B 655/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0918.16B655.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 9. April 2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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