Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-17, 2 E 239/20

2 E 239/20Verwaltungsgericht17.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 E 239/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-17

Aktenzeichen: 2 E 239/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0917.2E239.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Klageverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und die Anwaltssozietät Q. , Rechtsanwälte, aus N. beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

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