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1 E 579/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-17, 1 E 579/19
1 E 579/19Verwaltungsgericht17.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-17
Aktenzeichen: 1 E 579/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0917.1E579.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Streitwert für das Verfahren erster Instanz wird auf 14.323,40 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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