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12 A 3006/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-17, 12 A 3006/19
12 A 3006/19Verwaltungsgericht17.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-17
Aktenzeichen: 12 A 3006/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0917.12A3006.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Das Verfahren wird an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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