Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-17, 12 A 3006/19

12 A 3006/19Verwaltungsgericht17.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 3006/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-17

Aktenzeichen: 12 A 3006/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0917.12A3006.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Das Verfahren wird an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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