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15 B 1357/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-16, 15 B 1357/20
15 B 1357/20Verwaltungsgericht16.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-16
Aktenzeichen: 15 B 1357/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0916.15B1357.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens beider Instanzen als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.
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