Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-16, 15 B 1357/20

15 B 1357/20Verwaltungsgericht16.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 15 B 1357/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-16

Aktenzeichen: 15 B 1357/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0916.15B1357.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens beider Instanzen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.

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