Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-14, 2 B 826/20

2 B 826/20Verwaltungsgericht14.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 826/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-14

Aktenzeichen: 2 B 826/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0914.2B826.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,- Euro festgesetzt.

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