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2 B 826/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-14, 2 B 826/20
2 B 826/20Verwaltungsgericht14.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-14
Aktenzeichen: 2 B 826/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0914.2B826.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,- Euro festgesetzt.
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