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6 B 568/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-08, 6 B 568/20
6 B 568/20Verwaltungsgericht08.09.2020
Erfolgloser Antrag eines Stadtamtmanns auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, dem Dienstherrn aufzugeben, ihn nicht auf dem Dienstposten einzusetzen, auf den er umgesetzt worden ist.
Entscheidungsdatum: 2020-09-08
Aktenzeichen: 6 B 568/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0908.6B568.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolgloser Antrag eines Stadtamtmanns auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, dem Dienstherrn aufzugeben, ihn nicht auf dem Dienstposten einzusetzen, auf den er umgesetzt worden ist.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt
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