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2 B 691/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-08, 2 B 691/20
2 B 691/20Verwaltungsgericht08.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-08
Aktenzeichen: 2 B 691/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0908.2B691.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt
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