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4 B 1332/20.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-04, 4 B 1332/20.NE
4 B 1332/20.NEVerwaltungsgericht04.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-04
Aktenzeichen: 4 B 1332/20.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0904.4B1332.20NE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Vollzug von § 1 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 27.8.2020 über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages am 6.9.2020 im Stadtteil Essen-Borbeck sowie von § 1 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 27.8.2020 über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages am 6.9.2020 im Stadtteil Essen-Werden werden im Wege einer einstweiligen Anordnung ausgesetzt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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