Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-04, 4 B 1332/20.NE

4 B 1332/20.NEVerwaltungsgericht04.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 1332/20.NE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-04

Aktenzeichen: 4 B 1332/20.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0904.4B1332.20NE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Vollzug von § 1 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 27.8.2020 über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages am 6.9.2020 im Stadtteil Essen-Borbeck sowie von § 1 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 27.8.2020 über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages am 6.9.2020 im Stadtteil Essen-Werden werden im Wege einer einstweiligen Anordnung ausgesetzt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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