Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-28, 1 B 1269/20

1 B 1269/20Verwaltungsgericht28.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1269/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-28

Aktenzeichen: 1 B 1269/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0828.1B1269.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung – auch für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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