Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-27, 14 A 2474/19

14 A 2474/19Verwaltungsgericht27.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 14 A 2474/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-27

Aktenzeichen: 14 A 2474/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0827.14A2474.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.