Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-21, 1 A 1364/20.A

1 A 1364/20.AVerwaltungsgericht21.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 1364/20.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-21

Aktenzeichen: 1 A 1364/20.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0821.1A1364.20A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung der Rechtsanwälte C. und F. aus E. wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

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