Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-19, 6 B 943/20

6 B 943/20Verwaltungsgericht19.08.2020

Regest

Erfolglose Beschwerde der Antragsgegnerin in einem Konkurrentenstreitverfahren

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 943/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-19

Aktenzeichen: 6 B 943/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0819.6B943.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde der Antragsgegnerin in einem Konkurrentenstreitverfahren

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

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